Wildunfälle
Jägerschaft Norden e.V.

Ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier kann böse Folgen haben. Aus Schreck oder um dem unerwartet auf der Straße auftauchenden Tier auszuweichen wird oft das Lenkrad verrissen oder es kommt durch die starke Bremsung zum Schleudern des Fahrzeugs. Nicht selten bleibt es dann nur bei einem Blechschaden.

Aus diesem Grund weisen einige Landstraßen mit deutlich sichtbarer Beschilderung bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Gefahr des Wildwechsels hin. Denn grundsätzlich gilt: Je langsamer die eigene Geschwindigkeit, desto höher ist die Chance für einen sicheren Bremsvorgang sowie zu gleichzeitig ausreichendem Abstand zum die Straße wechselnden Wild.

Sollte es dennoch zu einem Verkehrsunfall mit Wild gekommen sein, muss die Unfallstelle abgesichert werden (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste) und es sollte die Polizei unter der Notrufnummer 110 informiert werden. Die Beamten können sodann den zuständigen Jäger informieren, der – vor Ort angekommen – nicht nur die Nachsorge um das verletzte oder getötete Tier übernimmt, er stellt auch die für die Kaskoversicherung notwendige Wildunfallbescheinigung aus.

Wichtig zu wissen: Das verletzte oder getötete Tier darf in keinem Fall mitgenommen werden.